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OVG Hamburg, 06.04.1995 - Bs IV 44/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausländer; Anspruchsausschluß; Förderungsfähige Ausbildung; Bedarfssatz; Härtefall
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 02.03.1995 - 4 VG 695/95
- OVG Hamburg, 06.04.1995 - Bs IV 44/95
Papierfundstellen
- FamRZ 1996, 190 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 07.12.2006 - 11 UF 69/06
Unterhalt der nicht verheirateten Mutter: Berücksichtigung von …
Die Abziehbarkeit von Schulden endet gegenüber den Unterhaltsansprüchen minderjährigen Kinder in der Regel, wenn deren Mindestbedarf (wirtschaftliches Existenzminimum) nicht gewahrt ist, da minderjährige Kinder ihren notwendigen Lebensbedarf noch nicht selbst verdienen können und sie für die Schuldenbegründung nicht verantwortlich sind (BGH FamRZ 1996, 190; OLG Stuttgart FamRZ 2000, 376). - SG Berlin, 09.11.2005 - S 59 AS 9016/05
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss - Student - …
Wer aber erst gar nicht gefördert werden kann, weil er eine für Ausbildungen allgemein geltende Grenze der Förderung (z.B. zu später Fachrichtungswechsel, Altersgrenze etc.) überschreitet, kann keine Sonderstellung wegen der anerkannt unzureichenden Leistungen der Ausbildungsförderung im Fall des § 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG beanspruchen (so die ständige Rechtsprechung der Berliner Verwaltungsgerichte in Sozialhilfesachen, vgl. etwa zuletzt VG Berlin, Beschluss vom 17. Juni 2004 - VG 32 A 368.04 - vgl. auch VG Berlin, Beschluss vom 1. Juli 2003 - VG 32 A 209.03 - ebenso bereits OVG Berlin, Beschluss vom 18. September 1996 - OVG 6 S 135.96 - und OVG Hamburg, Beschluss vom 6. April 1995 - BS IV 44/95 -).